Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben ihre Verhandlungen über das Cannabis-Gesetz abgeschlossen. Maria Klein-Schmeink, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, erklärte, damit könne das Gesetz am 1. April in Kraft treten. Der Bundestag muss noch über den Entwurf abstimmen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte für die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag die Woche vom 19. bis zum 23. Februar genannt. Auch der Bundesrat muss damit befassen.

Klein-Schmeink sowie die Fraktionsvize der FDP, Konstantin Kuhle und der SPD, Dagmar Kleinschmidt, erklärten gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.“ Die Konsumentinnen und Konsumenten werden dadurch entkriminalisiert und der Schwarzmarkt wird effektiv bekämpft, heißt es weiter.

Die Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz sowie die organisierte Kriminalität sollen „zeitnah“ besprochen werden, heißt es. Dabei wird auch die Expertise des Bundeskriminalamtes einbezogen.

An den Plänen soll es keine Änderungen geben, heißt es aus Koalitionskreisen gestern (01.02.). Ab dem 1. April soll der Eigenanbau und der Besitz von bestimmten Mengen von Cannabis für Volljährige erlaubt sein. Ab Juli sollen dann Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich sein. Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel.

Quelle: ZDFheute