Die 2G-Regelung im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen bleibt rechtens. Das hat am Mittwoch (22.12.) das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden.

Das Gericht teilte mit, dass es vertretbar sei, dass nur gegen Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden haben. Das Land könne davon ausgehen, dass die Regel dazu beitrage, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden.

Die Kaufhauskette Woolworth hatte geklagt, die damit nun keinen Erfolg mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes hatte. Ausgenommen von der 2G-Regelung im Einzelhandel sind Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Discounter. Die Kaufhauskette argumentierte, dass im Einzelhandel keine signifikante Infektionsgefahr bestehe. Die vorhandenen Hygienekonzepte stünden dem entgegen.

In vergangenen Tagen gab es unterschiedliche Entscheidungen durch die Oberverwaltungsgerichte. Das OVG in Schleswig-Holstein hatte vor wenigen Tagen die Regeln für das Bundesland nach einer Klage von Woolworth Recht gegeben. Das OVG in Niedersachsen hatte hingegen die komplette 2G-Regel im Einzelhandel gekippt.

Quelle: Zeit.de