Die Schauspielerin Scarlett Johansson verklagt den Medienkonzern Disney im Streit um den Film „Black Widow“ wegen Vertragsbruchs. Die Klage der 36-Jährigen richtet sich gegen die gleichzeitige Veröffentlichung des Filmes aus dem Marvel-Universum im Kino und auf Disney Streamingplattform Disney+. Das berichten US-Medien auf Berufung unter Gerichtsdokumente.

Der Start im Kino und auf Disney+ habe gegen Vertragsabsprachen verstoßen, mach Johansson in der Klageschrift gelten. Ihr sei bei Vertragsabschluss im Jahr 2017 eine exklusive Filmveröffentlichung im Kino zugesagt worden. Ihr Verdienst basiere auf die Einnahmen aus den Kinos. Disney sieht keine Verletzung und man sagt, dass man sich an den Vertrag gehalten haben. Die Klage sei unbegründet und zudem „ausgesprochen traurig und bedauerlich“, weil sie die weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemieherzlos“ außer Acht lasse. Durch die Veröffentlichung auf Disney+ hätte Johansson ihre Einkommensmöglichkeiten nochmal verbessert. Sie würde zusätzlich 20 Millionen Dollar bekommen, die sie auch schon bekommen hat.

Wie die „New York Times“ berichtet, brachte „Black Widow“ in den ersten drei Kinotagen weltweit 158 Millionen Dollar ein. Dazu spielte der Film am Startwochenende auch etwa 60 Millionen Dollar über Disney+ ein. Man muss auch erwähnen, dass man den Film auf Disney+ nur mit einem VIP-Zugang in Höhe von rund 30 Dollar sehen kann.

Es ist immer häufiger geworden, dass Studios ihre Filme gleichzeitig im Kino und auf einem Streamingdienst veröffentlichen. Aufwind für dieses Hybrid-Modell brachte auch die Pandemie. Kinos waren vielerorts lange Zeit geschlossen oder hatten weniger Kapazitäten. Gewöhnlich liegen viele Wochen oder Monate zwischen der Veröffentlichung im Kino und der späteren Streaming-Verwertung.

Quelle: Sueddeutsche.de