Das Bundeskartellamt hat gegen Apple ein Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Dies hatte man schon mit Facebook, Google und Amazon gemacht.

Wie die Behörde am Montag (21.06.) mitteilte, geht es dabei um die Prüfung einer marktübergreifenden Bedeutung. Ein Anhaltspunkt für eine solche Position könne „ein sich verschiedene Märkte ersteckendes Ökosystem sein.“ Einsprechende Machteinstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar, erklärten die Wettbewerbshüter. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte: „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund ums iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat.

Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten besänftigen“, erklärte Mundt. Ein Schwerpunkt dieser Ermittlungen liegt auf dem Betrieb des App Stores von Apple. Da der Konzern vielfach befähige, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.

Es geht aber auch nach Angaben der Bonner Behörde auch von App-Entwicklern der Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe (IAP) sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent kritisiert. Dies ist auch der zentrale Punkt in der Auseinandersetzung zwischen Apple und Epic, wo es aktuell in den USA ein Prozess gibt.

Quelle: SPIEGEL.de