Sie gilt ab heute! Die Bundes-Notbremse, die in der vergangenen Woche beschlossen wurde. Ausgangssperren, Schließungen und Kontaktbeschränkungen um die Corona-Infektionen zu verringern. Was jetzt gilt, fassen wir euch zusammen.

Liegt ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mit seiner Sieben-Tage-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen dann gilt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr, die bis 5 Uhr geht. Es gibt aber Ausnahmen. So darf man von 22 bis 0 Uhr alleine draußen sein, entweder zum Joggen oder zum Spazierengehen. Ausnahmen gibt es auch wegen Besuch zum Arzt oder wenn man zur Arbeit muss.

Die Kontaktbeschränkungen werden auch wieder verschärft. So gilt es ebenfalls bei einer Inzidenz von über 100, dass eine Person einen anderen Haushalt besuchen darf. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.

Beim Einkaufen, wenn es nicht die Märkte für den täglichen Bedarf sind, gilt bis zu einer Inzidenz von 150, dass man weiterhin mit einem negativen Corona-Test das sogenannte „Click & Meet“-Prinzip nutzen kann. Bei einer Inzidenz ab 150 gilt nur noch „Click & Collect“.

Schulen und Kitas dürfen bis zu einer Inzidenz von 165 offen bleiben. Danach müssen die Schulen und Kitas wieder schließen und es geht wieder ins Homeschooling. Abschlussklassen sind aber bisher davon ausgenommen.

Beim Thema Homeoffice, müssen die Arbeitgeber dies anbieten. Neu ist aber, dass die Beschäftigten, wenn es zumutbar ist, dass man das Angebot wahrnehmen müssen.

Wie es in eurem Landkreis oder kreisfreien Stadt aussieht, könnt ihr aus den Daten des Robert-Koch-Instituts entnehmen, die hier zu Verfügung stehen: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Quelle: n-tv.de