Der Bundestag hat die bundesweite einheitliche Notbremse im Kampf gegen die dritten Corona-Welle beschlossen. Mit diesen Änderungen am Infektionsschutzgesetz gibt es nun Ausgangssperren von 22 Uhr bis 0 Uhr ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100.

In einer namentlichen Abstimmung haben 342 Abgeordnete dafür gestimmt, 250 waren dagegen und 64 haben sich enthalten. Die Notbremse soll bundesweit einheitlich verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. In den Landkreisen und kreisfreien Städten mit hohen Infektionszahlen soll dann die Ausgangsbeschränkung gelten. Auch ein Stopp des Präsenzunterrichtes in den Schulen soll es dann ab einer Inzidenz von 165 geben. Bis zu einer Inzidenz von 150 soll es weiterhin möglich sein im Einzelhandel mit dem „Click & Meet“-Verfahren und dem vorlegen eines negativen Corona-Tests, einkaufen zu gehen. Bei privaten Treffen darf ab einer Inzidenz von 100 nur noch eine Person einen anderen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.

Vorher hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von CDU/CSU und der SPD dafür gestimmt. Die AfD, die FDP und Linke haben dagegen gestimmt. Die Grünen haben sich enthalten.

Die Vorlage der Bundesregierung wurde im Verlauf der Beratungen im Bundestag in einigen Punkten verändert. So haben die die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, dass die Ausgangssperre nicht um 21 Uhr, sondern erst um 22 Uhr gilt. Zudem dürfen einzelne Personen bis 0 Uhr ihr Zuhause verlassen und spazieren gehen oder joggen gehen.

Arbeitgeber werden nun verpflichtet, dass sie ihren Mitarbeitern zweimal pro Woche Schnelltests anbieten sollen.

Der Bundesrat soll am Donnerstag (22.04.) dann über das Gesetz abstimmen und es sollte dann ab der kommenden Woche in Kraft treten. Die FDP droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Quelle: n-tv.de