Wenn es nach dem Deutschen Städte- und Gemeindebund gehen würde, sind die im geplanten neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100verfassungsrechtlich problematisch“. Im Grundsatz sei ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Corona-Pandemie zu begrüßen.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, sagte hinsichtlich der vorgeschlagenen Ausgangssperren gegenüber der „Rheinischen Post“: „Ein derart tiefgreifender Eingriff muss befristet und genau begründet werden. Hier ist es notwendig, auf einen höheren Inzidenzwert – zum Beispiel 200 und höher – zu setzen.

Die Bundesregierung will ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei hohen Corona-Infektionszahlen gesetzlich festschreiben. Das Bundeskabinett befasst sich damit morgen (13.04.) mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Generell halte der Städte- und Gemeindebund mehr bundeseinheitliche Vorgaben im Infektionsschutzgesetz grundsätzlich für richtig, so Landsberg. Denn die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz seien in den Ländern unterschiedlich ausgelegt worden. Doch Landsberg kritisiert: „Das beeinträchtigt die Eindämmung der Pandemie und die Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Menschen verstehen nicht, warum in einem Bundesland etwas zulässig, was in einem anderen Bundesland bei gleicher Inzidenzzahl nicht in Betracht kommt.

Quelle: zdf.de