Während der Corona-Pandemie sparen viele Menschen Geld an, anstatt es auszugeben. Doch immer häufiger werden größere Summen für die Sparer zum Minusgeschäft. So verlangen inzwischen 300 Banken und Sparkassen vor allem für Tagesgeld ein sogenanntes Verwahrentgelt von meist 0,5 Prozent, wie es aus den Daten des Vergleichsportal Verivox hervorgeht. Alleine in den ersten 100 Tagen dieses Jahres führen mehr als 100 Banken Strafzinsen ein.

Oliver Maier, der Geschäftsführer von Verivox, berichtete: „Aktuell kommen nahezu täglich weitere Banken hinzu.“ Nach seiner Einschätzung hat die Corona-Pandemie den Trend beschleunigt. „Je mehr Spargelder sie annehmen müssen, desto größer wird der Druck auf die Kreditinstitute, diese Kosten an ihre Kunden weiterzugeben“, sagte Maier.

Die Sparquote in Deutschland ist im letzten Jahr auf ein neues Rekordhoch von 16,3 Prozent gestiegen. Von 100 Euro verfügbarem Einkommen legten die Haushalte damit im Schnitt gut 16 Euro auf die hohe Kante. Geschäftsbanken müssen derzeit 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Auch wenn es schon Freibeträge für bestimmte Summen gebe, bleibt dies für die Branche eine Belastung in Milliardenhöhe. Die Kosten geben immer mehr Geldhäuser an ihre Kunden in Form von Negativzinsen weiter.

Banken haben lange Zeit vor allem bei großen Summen ab 100.000 Euro Strafzinsen verlangt. Nach den Angaben von Verivox erheben inzwischen mindestens 95 Institute Negativzinsen schon ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger ab. Andere Banken schließen eine Verringerung des Grenzwertes nicht aus.

Unternehmen sind seit geraumer Zeit von Strafzinsen auf Sichteinlagen wie Giro- und Tagesgeldkonten und auf Termineinlagen wie Festgeld betroffen. Auch bei Sichteinlagen von Privatkunden sei „ein bisher ungebrochener Aufwärtstrend verfügbar“ schrieb die Deutsche Bundesbank. Termineinlagen wie Festgeld von Privatkunden seien im Durchschnitt aber weiterhin positiv verzinst.

Nach Angaben von Verbraucherschützern zufolge sind Negativzinsen bei Bestands- und Neukunden zu zulässig, wenn das Verwahrentgelt explizit mit ihnen vereinbart wurde. Es reiche nicht, nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Verivox wertet die im Internet veröffentlichen Preisaushänge von etwa 1.300 Banken und Sparkassen aus.

Quelle: zdf.de