Seit heute (30.03.) ist für Flugreisende Pflicht einen negativen Corona-Test nachzuweisen, wenn man aus dem Ausland nach Deutschland kommt. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Besonders die weltweite Verbreitung ansteckender Virusvarianten gilt als besorgniserregend.

Am 22. März hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer und Bundeskanzlerin Merkel beschlossen, dass die Testpflicht als Einreisevoraussetzung bei Flügen kommen soll. Am vergangenen Freitag hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Umsetzung ab dem 30. März bekanntgegeben.

Dieser Test gilt für alle einreisenden Flugreisende, aber nicht für die Crew der Passagiermaschine. Reisende müssen sich verpflichtend vor der Abreise durch eine „zugelassene Stelle“ im Ausland testen lassen. Der Test darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein und die Reisenden müssen die Kosten des Tests selbst tragen.

Es gibt Formell keine Testpflicht, aber eine Beförderung ist nur bei einer Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet.

Quelle: zdf.de