Nach sehr langen Beratungen haben Bund und Länder neue Beschlüsse im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. So wird der Lockdown bis zum 18. April verlängert. Außerdem werden über die Osterfeiertage, damit auch der Gründonnerstag (1. April) und der Ostersamstag (3. April) werden als „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ ergänzt. Bedeutet, dass auch da Geschäfte und auch Lebensmittelgeschäfte geschlossen sein.

So gilt vom 1. bis zum 5. April ein Ansammlungsverbot, die Außengastronomie muss schließen, falls sie schon geöffnet haben und private Zusammenkünfte sind nur mit zwei Haushalten und maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu und Paare zählen als Hausstand.

Im Beschluss heißt es: „Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch die mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen.Religionsgemeinschaften werden gebeten, ihre Ostergottesdienste nur virtuell stattfinden zu lassen. In den ersten Entwürfen war noch von Lockerungen der Kontaktbeschränkungen über Ostern die Rede.

Die Notbremse, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 greifen sollte, wird auch durchgesetzt. So sollen damit die Regeln vor dem 7. März 2021 wieder gelten. So werden nicht notwendige Geschäfte wieder schließen. Private Treffen sind nur noch mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person möglich, die Gastronomie bleibt geschlossen, aber die Friseure bleiben offen. Regionen, die schon eine Inzidenz deutlich über 100 haben, könnten Ausgangssperren und verschärfte Kontaktbeschränkungen erlassen, Corona-Testsin Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind“ und das Tragen von medizinischen Masken in Autos bei Mitfahrern aus einem anderen Hausstand ist Pflicht.

Auch die Regeln für Urlauber wurden verschärft. Weiterhin wird appelliert, dass Bürgerinnen und Bürger auf nicht notwendige Reisen verzichten sollen. Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss für 10 Tage in die Quarantäne und kann diesen verkürzen, wenn man einen negativen Test nachweisen kann, aber erst nach fünf Tagen.

Auch die Airlines werden in die Pflicht genommen. Sie sollen künftig Reiserückkehrer vor dem Rückflug testen und es soll an Ostern keine Flüge angeboten werden. Außerdem soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden, dass eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevorraussetzung bei Flügen nach Deutschland eingeführt wird.

Quelle: zdf.de