Ab heute (16.12) geht Deutschland in einen harten Lockdown. Dies ist notwendig gewesen, weil die Neuinfektionen und Todesfälle durch das Coronavirus nicht weniger wurden, sondern mehr. Bis zum 10. Januar wird nun das Leben drastisch heruntergefahren. In Deutschland passiert dies zum zweiten Mal in diesem Jahr.

Es gilt ab heute: Private Treffen sind weiterhin nur mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Für die Weihnachtstage wird diese Regelung etwas gelockert. So dürfen sich vom 24. bis zum 26. Dezember mehr Menschen aus mehreren Haushalten treffen. Doch das ist auf den engsten Familienkreis eingeschränkt. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche vorher auf ein Minimum zu beschränken.

An Silvester und Neujahr gelten ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. Das Böllern soll generell unterbunden werden, indem der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester verboten wird. Wo dies aber verfügbar sein sollte, wird vom Zünden von Feuerwerk dringend abgeraten.

Im harten Lockdown werden nur noch Geschäfte geöffnet haben, die für den täglichen Bedarf notwendig sind. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch in der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Frisöre, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe müssen ab heute bis zum 10. Januar schließen.

Das trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit des Lockdowns verboten. Verstöße werden mit einer Geldstrafe belegt. Essenlieferungen und die Abholung für zu Hause ist weiterhin möglich, doch der Verzehr vor Ort ist untersagt.

Für Schüler und Kinder die noch in die Kitas gehen, sollen bis zum 10. Januar „wann immer möglich zu Hause betreut werden“. Die Schulen werden geschlossen oder der Präsenzunterricht wird ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung geben wird. Es soll auch Möglichkeiten auf Distanzunterricht geben und Eltern können bezahlten Urlaub bekommen, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Das gilt auch für die Kindergärten. Arbeitgeber sind angehalten, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice möglich zu machen, damit die Menschen bundesweit zu Hause bleiben können.

Gottesdienste sind in der Zeit des harten Lockdowns erlaubt, aber mit der Einhaltung des Mindestabstands und mit Maskenpflicht. Außerdem ist das Singen untersagt. Sollte es viele Besucher geben, dann müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen, um mögliche Infektionen nachverfolgen zu können. Für die Alten- und Pflegeheime gibt es „besondere Schutzmaßnahmen“. Der Bund stellt medizinische Schutzmasken zur Verfügung und übernimmt die Kosten für Schnelltests. Die Mitarbeiter der Heime sollen mehrmals pro Woche getestet werden. Dies ist eine Pflicht. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher in Heimen einen negativen Coronatest vorlegen.

Quelle: n-tv.de