Das Landgericht von Berlin hat das Verbot für die Demonstrationen am Samstag gegen die Corona-Politik gekippt. Die Veranstaltung kann unter Auflagen stattfinden, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor der Bekanntgabe der Entscheidung am Freitagmittag im Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte.

Zu der Kundgebung am Samstag in der deutschen Hauptstadt werden 22.000 Menschen erwartet. Sie protestieren gegen die Corona-Auflagen der Bundesregierung. Die Versammlungsbehörde der Polizei Berlin hatte am Mittwoch diese Demonstration und neun weitere kleine Veranstaltung verbieten lassen. Als Grund nannte man, dass die Maskenpflicht und an die Abstandsregeln eingehalten werden kann. Schon Anfang August wurden bei so einer ähnlichen Demo die Regeln missachtet.

Quelle: Spiegel.de