Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur könnte das aktuell geltende Briefporto von 80 Cent gerichtlich als rechtswidrig eingestuft werden. Nach einem ähnlichen Urteil über eine frühere Portoerhöhung sprächen „gute Gründe dafür, dass auch die Klage gegen das derzeit geltende Porto für den Kläger Erfolg haben dürfte“, heißt es in einem Bericht der Netzagentur in ihrem Beirat.
Kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Paket- und Logistik-Branchenverbands Biek stattgegeben, die sich gegen eine im Jahr 2016 vorgenommene Portoerhöhung richtete. Dieses Urteil wird aber keine praktischen Konsequenzen haben, da die Kunden der Deutschen Post sich nicht nachträglich auf zu viel gezahltes Porto berufen können.
Im Fall eines Urteils zum aktuellen Porto wären die Konsequenzen deutlich größer. So könnte die Post von der Bundesnetzagentur abgehalten werden, das Briefporto von aktuell 80 Cent zu senken.
Wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt.