Am 8. März ist die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Und die Parteien sind schon in der heißen Phase des Wahlkampfs. Auch im linearen TV gibt es in zwei Wochen die ersten TV-Duelle. So macht der SWR ein TV-Triell zwischen der CDU, den Grünen und der AfD. Doch auch die FDP will dabei sein, doch das wird nichts.
Entsprechende Anträge der Liberalen hat das Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts habe die Partei „keinen Anspruch auf Teilnahme am SWR-TV-Triell„, erklärte das Verwaltungsgericht. Danach sind Parteien in Sendungen vor Wahlen entsprechend ihre Bedeutung zu berücksichtigen. Die drei übrigen zum TV-Triell eingeladenen Parteien hätten nach den jüngsten Umfragen eine reale Chance, ein Wahlergebnis von über 20 Prozent zu erzielen, und wiesen damit einen derart großen Abstand zur FDP auf, „dass es offensichtlich gerechtfertigt erscheint, den Spitzenkandidaten der FDP in diesem Sendeformat nicht zu berücksichtigen„, so das Gericht.
Die FDP hatte dem SWR vorgeworfen, die AfD gegenüber den beiden größeren Parteien Oppositionsparteien vorzuziehen. Sollte der Antrag erfolglos bleiben, beantragte die Partei, AfD-Spitzenkandidaten nicht einzuladen, die Sendung abzusagen oder das Triell mindestens eine Woche vor der „Wahlarena“ am 26. Februar auszustrahlen. Hier entschied das Gericht eindeutig: Ein Anspruch der Liberalen darauf, dass andere Parteien nicht zum Triell zugelassen werden, „scheidet von vornherein aus„, so das Gericht. „Denn aus der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Parteien resultieren im Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere Teilhaberechte, jedoch grundsätzlich keine Abwehrrechte gegenüber politischen Mitbewerbern.“ Da das Sendungskonzept des SWR rechtmäßig sei, bestehe zudem kein Anspruch der FDP auf Absetzung oder Verlegung des Triells.
Das Triell wird am 24. Februar um 20:15 Uhr im SWR Fernsehen für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ausgestrahlt.
Quelle: DWDL, SWR



