Mietern sollen bei Mietschulden in der Coronakrise nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage des Bundesjustizministeriums vor, die der Dpa vorliege. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen.

Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtlichen Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben. Die Vorlage soll am Montag im Kabinett der Bundesregierung und am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden.

In der Vorlage steht auch, dass es eine mögliche Verlängerung bis zum 31. Juli 2021 gibt, sollte der Zeitraum von April bis September 2020 nicht reichen.

Ausgesetzt werden soll zudem die Insolvenzantragspflicht, „es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Cvid-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit.