Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den „rechten Flügel“ der AfD offiziell unter Beobachtung gestellt. Es handele sich bei der Gruppierung um eine „erwiesen extremistische Bestrebung“, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.
Im Januar 2019 hatte der Verfassungsschutz den „Flügel“ schon als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, so wie Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative.
Haldenwang sagte zur Begründung, dass die beiden wichtigsten Vertreter, AfD-Thüringen-Chef Björn Höcke und der Fraktionsvorsitzende in Brandenburg Andreas Kalbitz „Rechtsextremisten“ seien. „Wenn sich die Spielarten des Extremismus erweitern, dann erweitern auch wir unseren Beobachtungsradius.“
Bei einem Verdachtsfall ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie etwa Observation erlaubt. Die jetzt erfolgte Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen zum Beispiel die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und auch gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder in Ausschüssen sagt, darf nicht in die Akten einfließen.