Urlauber, die über den insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook ihre Reise gebucht haben, sollen entschädigt werden. Wie die ARD berichtet, wird das Bundeskabinett in ihrer Sitzung am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss fassen.

Gemäß einer EU-Richtlinie sollen Pauschaltouristen über einen sogenannten Sicherungsschein eigentlich abgesichert sein, um im Falle einer Insolvenz des Reisveranstalters ihr Geld zurückbekommen. In Deutschland wurde im letzten Jahr diese EU-Richtlinie zwar in nationales Gesetz umgewandelt, doch die Haftungsobergrenze hierzulande ist auf 110 Millionen Euro gesetzlich begrenzt. Dementsprechend hatte Thomas Cook in Deutschland Kundengelder nur bis zu diesem Beitrag abgesichert. Diese Summe ist in einem Fond hinterlegt worden.

Die Zurich Versicherung, die dafür zuständig ist, hatte Anfang November den entstandenen Schaden durch die Insolvenz des Unternehmens auf 250 Millionen Euro angegeben. Doch zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht alle Ansprüche angemeldet. Experten gehen nach diesem Bericht davon aus, dass es bis zu 500 Millionen Euro sind. Demnach summierte sich die Staatshilfe, als Differenz zwischen Versicherungsleistung und tatsächlichem Schaden, auf bis zu 390 Millionen Euro.