Schon vor dem Start könnte das Leistungsschutzrecht in der EU schon scheitern. Denn Google hat angekündigt, dass man in Zukunft in Frankreich die Darstellung auf Links auf Nachrichtenseiten deutlich einzuschränken, um Lizenzzahlungen an Presseverlage zu vermeiden.

Frankreich hat als erstes EU-Land die umstrittene Urheberrechtsreform in nationales Recht um. Das Leistungsschutzrecht wird dort schon in diesem Jahr Gesetz. Das in Artikel 15 der Urheberrechtsreform sieht vor, dass selbst kurze Teaser-Texte auf Inhalte von Nachrichtenseiten vergütungspflichtig werden. Der US-Konzern hatte schon vor dem Beschluss der Reform mit der Einstellung von Google News gedroht, wenn das Leistungsschutzrecht Gesetz werde.

Kategorisch schließt Google auch Zahlungen an die französischen Verlage aus. Der Chef von Google News, Richard Gingras schrieb in einem Blogpost: „Wir verkaufen Anzeigen, keine Suchergebnisse, und jede Anzeige auf Google wird klar gekennzeichnet. Das ist auch, warum wir Verleger nicht bezahlen, wenn Leute auf einen ihrer Links in den Suchergebnissen klicken.“

In einem anderen Post schrieb Google, dass man nun in Frankreich keine Preview-Texte auf Nachrichtenlinks anzeigen werde, es sei denn, der Verlag stimme einer kostenfreien Verwendung zu. Dies werde nicht nur für Google-News, sondern für alle Dienste von Google gelten.