Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die im Jahr 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekippt. Es sei nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt habe, stellten die Richter fest.

Der EuGH wurde im Jahr 2017 vom Berliner Landgericht eingeschaltet. Der Auslöser war ein Verfahren, in dem die Verwertungsgesellschaft VG Media Schadenersatz von Google verlangt. Die VG Media vertritt dabei viele Presseverlage in Deutschland. Inzwischen ist mit der neue EU-Urheberrechtsreform ein europäisches Leistungsschutzrecht auf dem Weg gebracht worden.

In einer Reaktion fordern der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dass die Deutschen nun schnell dieses Urteil auf eine europäische Regelung umsetzen müssen.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde 2013 eingeführt. Im August 2014 erteilten viele Verlage innerhalb der VG Media eine „Gratiseinwilligung“ an Google, weil sonst nicht mehr mit den Snippets in Sucherergebnissen dargestellt worden wären.