Die Deutsche Telekom muss ihr Angebot „StreamOn“ verändern. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag entschieden, dass es gegen die Netzneutralität verstoße. Entweder muss die Telekom das Angebot ändern oder einstellen.

Der Datenverkehr werde nicht wie vorgeschrieben gleich behandelt. Mit dem Beschluss gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte. Ein Sprecher der Netzagentur sagte der ARD: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“ Vor dem Verwaltungsgericht Köln läuft ein separates Hauptsacheverfahren, was aber keine aufschiebende Wirkung hat.

„StreamOn“ ist ein Zusatzangebot für Kunden der Deutschen Telekom. Dabei wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn der Kunde Musik oder Video von ausgewählten Partner der Telekom streamt oder Spiele spielt. Zu dem Telekom-Partner gehören Spotify, aber auch einige Mediatheken einer TV-Sender. Doch die Telekom sieht allerdings bei bestimmten Tarifen eine Begrenzung der Bandbreite für Videostreams vor, was nicht für HD-Qualität ausreicht. Das stört der Bundesnetzagentur, weil hier die Datenströme nicht gleich behandelt werde. Außerdem darf man dies nur in Deutschland nutzen.

Schon 2017 versuchte die Bundesnetzagentur der Telekom dies zu untersagen. Sie verwies auf den europarechtlich geltenden Grundsatz der Netzneutralität, wonach Anbieter von Internetnutzungdiensten den Datenverkehr für alle Nutzer gleich behandeln müssen.