Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat mit einer Mehrheit für das umstrittene Hochschulgesetz gestimmt. Es soll zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten.

Demnach haben die Hochschulen nun mehr Entscheidungsfreiheit. So ist zum Beispiel die Zivilklausel keine Pflicht mehr. Vorher galt an Hochschulen, dass jegliche Militärforschung verboten war. Dies ändert sich nun durch das neue Gesetz von CDU und FDP. Außerdem soll es in Seminaren und Vorlesungen wieder eine Anwesenheitspflicht geben können.

Mit dem neuen Hochschulgesetz erhielten die Hochschulen „ihre Autonomie und eigenverantwortliche Gestaltungsmöglichkeiten zurück“, sagte die NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Posengsen. Damit würden Qualität von Forschung und Lehre gestärkt.

Ob die Hochschulen diese neuen Regelungen nutzen will, soll unter anderem jeweils der Studienrat entscheiden, der jeweils zur Hälfte aus Lehrenden und Lernenden besteht.

Ein weiteres Ziel dieses Gesetzes ist die Anzahl der Abbrecherquote zu reduzieren. In den sogenannten „Self-Assessments“ können Studieninteressierte künftig schon vor der Einschreibung online eigenen Wissenstand prüfen und die Anforderung eines Studienfachs besser einschätzen. Zudem soll es verbindliche Gespräche und Zielabsprachen mit Studierenden geben, wenn der Erfolg des Studiums gefährdet ist.