Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten in Zukunft auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundearbeitsgericht Erfurt entschieden. Damit hat man EU-Recht in deutsches Recht integriert.

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten „klar und rechtzeitig“ auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende Richter Heinrich Karl sagte. Wann ein Hinweis kommt, dazu haben die Richter keine Entscheidung getroffen.