Es geht weiter, um den Rechtsstreit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Denn wie der Rechtsanwalt von Böhmermann, Christian Schertz, mitteilte hat man eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesgerichtshof eingereicht. Das sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Man habe diesen Schritt erwartet. Schon bei der Verhandlung im Februar 2018 kündigte man dies an, dass man bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen wird.

Im Mai 2018 urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht, dass Teile des Gedichts verboten blieben. Gleichzeitig haben die Richter damals den Versuch des türkischen Präsidenten abgelehnt, das komplette Gedicht zu verbieten.