Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und dem Deutschlandfunk ist rechtens. Es handele sich nicht um „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung“, aus diesem Grund sei es auch nicht erforderlich gewesen, die Europäische Kommission von dieser Änderung zu unterrichten oder sich diese genehmigen zu lassen, heiß es.

Das EuGH kommt zu diesem Schluss, weil durch die Umstellung keine wesentliche Erhöhung der Vergütung für die Sender ergeben habe. Als schon bestehende Beihilfe sei der Rundfunkbeitrag nicht zu beanstanden.

Auch die Befugnis, die Zwangsvollstreckung von ausstehenden Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben, verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Diese Vorrechte seien schon im Jahr 2007 von der Kommission überprüft und auch genehmigt worden. Sie haben sich auch nicht verändert. Diese Vorrechte seien zudem als „ein dem öffentlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender inhärenter Aspekt anzusehen“.

Denn das Landgericht Tübingen, was in der zweiten Instanz mit dem Fall befasst hatte, war dann auch wirklich der Auffassung, dass der Rundfunkbeitrag an sich und die hoheitlichen Rechte der Sender bei der Eintreibung der Gelder gegen europäisches Recht, insbesondere das Recht der staatlichen Beihilfen, verstößt und dass aus diesem Grund der EuGH zur Erklärung eingeschaltet wurde.

Die Intendanten von ARD und ZDF zeigten sich, wie erwartet, zufrieden mit dem Urteil. Thomas Bellut, Intendant des ZDF sagte: „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen.“ ARD-Intendant Ulrich Wilhelm sagte: „Klarer hätte die Entscheidung des EuGH nicht ausfallen können. Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit.“

Quelle: Dwdl.de