Die Bundesregierung hat den Bundestag zu Unrecht AuskĂŒnfte ĂŒber die Deutsche Bahn und zur Finanzmarktaufsicht verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten die GrĂŒnen die 2010 von der damaligen schwarz-gelben Regierung unter anderem Auskunft zur Wirtschaftlichkeit des Bahnprojekts âStuttgart 21â sowie zur aufsichtsrechtlichen MaĂnahmen gegenĂŒber Banken haben wollten.
Quelle: n-tv.de



