ARD und ZDF müssen die Einspeiseentgelte für die Nutzung der Kabelnetze bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Die Rundfunkanstalten müssen somit 3,5 Millionen Euro zahlen. Dies gilt für das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016. Nach Auffassung des Gerichts ist der zwischen den Kabelnetzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Sendern 2008 beschlossene Vertrag nicht wirksam gekündigt worden, so dass ARD und ZDF weiterhin verpflichtet sind, diese Entgelte zu bezahlen. Eine Revision ist hier nicht mehr möglich. Was die öffentlich-rechtlichen nun machen werden ist nicht bekannt.

Quelle: Infosat.de