Die von der CSU durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragung verstoßt gegen die Bayrische Verfassung. Das hat das bayrische Verfassungsgericht am Montag entschieden und hat die Klagen von SPD und Grünen stattgegeben. Die CSU-Mehrheit hatte diese Volksbefragung als ein neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen massive Kritik durchgesetzt. Seit März 2015 waren solche Befragungen möglich waren, um etwa über Verkehrsprojekte und andere landesweite wichtige Entscheidungen. Damit fliegt der CSU eines ihrer Prestigeprojekte um die Ohren.

Quelle: BR.de