Die AfD-Bundestagsfraktion hat eigenen Angaben zufolge Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erstattet. Anlass sei die Rede des Kanzlers während der Generaldebatte zum Haushalt 2027, hieß es von der Fraktion. Merz hatte der Partei, die in Teilen rechtsextrem ist, vorgeworfen, deren Konzept der Remigration sei „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft„. Die AfD sehe damit den Tatbestand der verleumderischen Beleidigung erfüllt.
Stephan Brander, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, erklärte, dass die Äußerungen von Merz „strafrechtlich relevant“ seien und „vollkommen inakzeptabel„. Die AfD‑Fraktion stehe „fest auf dem Boden des Grundgesetzes„, sagte Brandner. Am Abend der Debatte hatte die Äußerung Merz als „absolut unterirdisch“ bezeichnet. Der Kanzler sei dahergekommen „wie so ein von der Leine gelassener Linksextremist„, so der AfD-Politiker weiter. Brandner selbst sieht derzeit einem Strafverfahren entgegen. Nach eigener Aussage geht es um einen Auftritt von ihm im hessischen Landtagswahlkampf im Jahr 2023. Der Bundestag hatte deswegen die Immunität aufgehoben und das zum wiederholten Male.
Der Begriff „Remigration“ steht bei den Rechtsextremisten für die massenhafte Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund, auch unter Zugzwang. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet die Remigration als Konzept, das „auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller ‚Volksfremden‘ abstellt„. Die AfD betont immer wieder in ihren Stellungnahmen, dass es ihr bei dem Begriff nicht um deutsche Staatsbürger gehe, sondern um eine „gesetzeskonforme Rückführung“ ausreisepflichtiger Ausländer.
Als „ethnische Säuberung“ werden in der Regel Maßnahmen bezeichnet, mit denen ein ethnisch-kulturell oder religiös homogenes Gebiet geschaffen werden soll. Im Völkerrecht handelt es sich nicht um einen eigenständigen Tatbestand. Im Jahr 1992 wurde der Begriff zum „Unwort des Jahres“ gewählt, weil er als Euphemismus für schlimmste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsgräuel gesehen wurde.
Die „Remigrations“-Pläne der AfD auch Gewaltanwendungen beinhalten können, legt derweil eine Äußerung, von Ulrich Siegmund, dem AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, nahe. Der sagte bei einer Pressekonferenz, angesprochen auf die Haltung der Partei zum Thema Aufrüstung: „Wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich entsprechende Hilfsmittel brauchen. Auch im Sinne der inneren Sicherheit.„
Quelle: ntv, AFP



