Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf die AfD Sachsen weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Dienstag (21.01.) entschieden. Das Gericht wies damit eine Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses hatte schon im Juli letzten Jahres einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung abgelehnt.
Das OVG teilte als Begründung mit, dass die AfD bei ihrer Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss weder die „umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts“ noch dessen rechtliche Schlussfolgerungen „durchgreifend infrage gestellt“. Der Beschluss des OVG ist anfechtbar.
Laut Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegen nach summarischer Prüfung hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, „dass der Antragsteller Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“. Wegen zahlreicher öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Aussagen von führenden AfD-Mitgliedern wie auch der Basis bestehe der begründete Verdacht, dass es den Zielsetzungen eines maßgeblichen Teils der AfD entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellte eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung dar.
Schon 2023 hatte der sächsische Landesverfassungsschutz die AfD Sachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Mit ihrem jetzt gescheiterten Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Dresden wollte die Partei erreichen, dass Verfassungsschutz die AfD Sachsen nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.
Quelle: ARD