Zwei Polizeianwärter, die rechtsextreme und ausländerfeindliche Inhalte in Messengerdienste verbreitet haben, dürfen keine Beamten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei Urteilen am Dienstag (25.07.) entschieden und damit die Klagen der beiden betroffenen Personen abgewiesen.
Die beiden Personen, ein 26-Jähriger und ein 21-Jähriger, die Kommissaranwärter waren, waren beim Polizeipräsidium Düsseldorf beziehungsweise in Duisburg im Beamtenverhältnis. Der Ältere von ihnen hatte im Februar 2020 in einer WhatsApp-Gruppe, die aus Teilnehmern seines Ausbildungskreises an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung bestand, zwei Bilder weitergeleitet, die ausländerfeindlich waren und die eine Anspielung auf Adolf Hitler enthielten. Eine weiteres Bild mit Bezug zu Hitler habe er außerhalb dieser Chatgruppe an eine andere Person übermittelt.
Der Jüngere von den Beiden hatte den Angaben zufolge im Jahr 2019 in einer WhatsApp-Gruppe zwei Bilder verbreitet, die herabwürdige Anspielungen auf Menschen mit dunkler Hauptfarbe und jüdische Menschen enthielten. Dies habe sich ereignet, zwei Jahre bevor er in den Polizeidienst des Landes NRW aufgenommen wurde.
Wegen der Vorkommnisse lehnte das Polizeipräsidium Düsseldorf es ab, den älteren Anwärter ins Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Bei dem Jüngeren ordnete das Polizeipräsidium Duisburg eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis an. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Entscheidung der Dienstherren bestätigt. Es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung der Kläger für den Polizeivollzugsdienst, heiß es in diesen beiden Fällen. Gegen die Urteile kann noch Berufung beantragt werden.
Quelle: ZDFheute