Nach rund drei Jahren laufen in Deutschland die letzten Corona-Maßnahmen aus. Von heute (08.04.) an ist auch die letzte noch verbliebende Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen beendet worden. Das Auslaufen der letzten Corona-Bestimmungen zu Ostern war schon vorher im Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Auch in anderen Bereichen wie die Impfungen gegen das Coronavirus, die Einreise nach Deutschland und bei Klinik-Entlassungen bestehen ab sofort keine Extraregeln mehr.

Anfang März sind schon alle Testpflichen weggefallen, die zuletzt nur für Besuche in Kliniken und Pflegeheime galten. Gleichzeitig endete das Angebot kostenloser „Bürgertests“, was den deutschen Staat sehr viel Geld gekostet hatte. Die Maskenpflicht im ÖPNV und die Isolationspflicht sind auch schon vorher aufgehoben worden.

Große Diskussionen um das Ende der letzten bundesweiten Vorgaben gibt es wegen der stabilen Corona-Lage nicht, auch wenn noch jeden Tag Ansteckungen gemeldet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte deutlich gemacht, dass die Corona-Pandemie in Deutschland zu einem Ende gekommen und „erfolgreich bewältigt“ sei.

Doch auch wenn die Maskenpflicht in Arztpraxen und Kliniken beendet wurde, können die Einrichtungen selbst entscheiden, ob diese noch gelten oder nicht. Sie können damit auch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Quelle: n-tv.de