Die Landeswahlleitung will beim Verfassungsgerichtshof von Berlin Einspruch gegen zwei Ergebnisse bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Petra Michaelis, die Landeswahlleiterin bei der Sitzung des Wahlausschusses. Eine Wiederholung der Wahl in den beiden Landkreisen ist möglich. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entschieden.
Der Einspruch bezieht sich auf den Wahlkreise 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort sei den Erststimmen, die entscheidend für ein Direktmandat sind, der Abstand zwischen und Erst- und Zweitplatziertem sehr gering. Miachelis sagte: „In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben.“ Sie nannte falsch ausgegebene Stimmzettel oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen wegen fehlender Stimmzettel als Beispiel.
Insgesamt gab es in rund 207 der 2.257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten, wie Michaelis in der Ausschusssitzung weiter mitteilte. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, sagte sie. Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2.000 Wahllokalen ohne Probleme gelaufen sei.
Nach der Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Bezirken der Hauptstadt trug Michaelis eine Liste mit Angaben vor, was alles schiefgelaufen ist. Dazu zählten Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder auch fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens oder lange Schlangen vor den Wahllokalen. Einige Wahllokale hatten auch nach 18 Uhr noch offen.
Quelle: n-tv.de