Ab sofort müssen Hartz-IV-Empfänger wieder mit Sanktionen rechnen, wenn sie gegen Auflagen des Jobcenters verstoßen. Eine entsprechende Weisung hat die Bundesagentur für Arbeit in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium herausgegeben.

So dürfen die Jobcenter wieder bei nicht Einhaltung von entsprechenden Auflagen bis 30 Prozent der Leistungen kürzen. Das Jobcenter darf nicht jeden sofort sanktionieren, sondern muss auch sich jeden einzelnen Fall anschauen, wenn nötig mit einer persönlichen Anhörung. Aber dann auch nur, wenn das Jobcenter auch für den Publikumsverkehr wieder geöffnet hat. Wegen der Corona-Pandemie wurden auch die Sanktionen erst einmal auf Eis gelegt.

Der paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern. Zu einem, weil eine durch das Urteil durch das Bundesverfassungsgericht notwendige gewordene Gesetzesänderung noch ausstehe. Zum anderen lehnt der Verband generell die Sanktionen ab. Dem Bayrischen Rundfunk sagten sie, dass sie kontraproduktiv seien und würden Menschen ins Elend treiben. Der Verband will in dieser Woche eine Kampagne gegen die Sanktionen starten.

Quelle: BR24.de