Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht die Erfassung der Arbeitslosigkeit mit Ungereimtheiten kritisiert. Offenbar sind viele Arbeitslose nicht als solche gezählt worden. Nun müssen die Jobcenter ihre Arbeitsweise ändern und die Angaben womöglich ändern.
Ende Februar hatte der Bundesrechnungshof auf umfangreiche mögliche Erfassungsfehler bei Hartz-IV-Empfängern aufmerksam gemacht. In dem bisher unveröffentlichten Bericht haben die Rechnungsprüfer damals, die Jobcenter hätten zuletzt rund 290.000 Menschen mit einem falschen Status an die BA-Statistik gemeldet, also 8,6 Prozent der Leistungsempfänger.
Demnach wären rund 115.000 Arbeitslose nicht als solche erfasst worden. Die Rechnungsprüfer zogen laut diesem Bericht dabei bereits jene ab, die fälschlich und somit zu viel als arbeitslos registriert gewesen seien. Der Rechnungshof stütze sich da auf eine Stichprobe von 770 Fällen in 219 Jobcentern.
Die neue Weisung verpflichte die Jobcenter, regelmäßig automatisierte Prüfsysteme zu nutzen, erläuterte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Gefunden werden sollte Fälle, in denen der Status oder die Daten von Betroffenen im IT-System der BA unplausibel oder unstimmig erschienen. Die Weisung sei mit dem Bundesarbeitsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den Bundesländern abgestimmt.
Im März hatte die Bundesagentur Verbesserung infolge der Kritik des Bundesrechnungshofs angekündigt. In einer Mitteilung der Agentur heißt es, dass der Bundesrechnungshof „an keiner Stelle“ davon ausgehe, dass es sich „um bewusste Manipulation oder systematische Fehler handeln könnte“.