Der Loveparade-Prozess ist für sieben der zehn Angeklagten ohne ein Urteil eingestellt worden. Das Gericht begründete die Entscheidung wegen der geringen Schuld der Angeklagten.
Bei den Angeklagten handelt es sich um sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Allen Angeklagten waren unter anderen fahrlässige Tötung und schwere Fehler bei der Planung des Events im Jahr 2010, mit 21 Toten, vorgeworfen worden.
Die anderen drei Angeklagten, alles Mitarbeiter des Veranstalters, hatten eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Bei ihnen sehen Gericht und Staatsanwaltschaft eine „mittlere Schuld“ und hatten Geldauflagen in Höhe von jeweils 10.000 Euro angeboten. Eine Verteidigerin erklärte, ihr Mandant verzichte „nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden.“ Für diese drei geht der Prozess weiter.