Das Bundesverfassungsgericht hat bundesweite Stadionverbote für Fußballfans für zulässig erklärt. In dem Urteil heißt es, dass solche Verbote auch ohne den Nachweis einer Straftat verhängt werden kann, wenn es auf Tatsachen gestützte Sorge künftiger Störungen gebe. Geklagt hatte ein Fußball-Fan des FC Bayern München. Als Vorgabe für das Verhängen von so einem Verbot verlange das Bundesverfassungsgericht aber, dass die Betroffenen angehört werden müssten. Auf Verlangen sei ihnen zudem eine Begründung für das Verbot mitzuteilen.

Der Fan hatte 2006 als 16-Jähriger ein Auswärtsspiel des FC Bayern beim MSV Duisburg besucht. Nach dem Abpfiff kam es aus einer Fangruppe des deutschen Rekordmeisters heraus zu einer körperlichen und verbalen Auseinandersetzung mit Duisburg-Fans, an denen auch der Betroffene beteiligt war. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Landfriedensbruch wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch sprach der MSV Duisburg auf Anregung der örtlichen Polizei bis 2008 ein bundesweites Stadionverbot aus. Der FC Bayern schloss den Fans außerdem aus dem Verein aus und kündigte ihm seine Dauerkarte.

Quelle: heute.de