Das Schmähgedicht von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan darf in weiten Teilen nicht mehr wiederholt werden. Das Landgericht Hamburg hat das Gedicht zwar als Satire und Kunst eingestuft, erlässt jedoch eine einstweilige Verfügung. So sind die Teile über die rassistischen Vorwürfe, religiöse Verunglimpfung und die sexuellen Bezüge verboten. Die Aussagen über den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit und den Zuständen in der Türkei, bleiben erlaubt.
Quelle: Turi2.de, Spiegel.de, Welt.de