Bei der Thüringer BSW kommt es zu einem Bruch: Drei Landtagsabgeordnete verlassen die Partei und die Partei. Wie Fraktionschefin Sigrid Hupach bekanntgab, schrumpft die Fraktion durch die Austritte der Abgeordneten Stefan Wogawa, Dirk Hoffmeister und Roberto Kobelt von 15 auf 12 Mitglieder.

Die drei Abgeordneten sind auch aus der Partei ausgetreten und wollen ihre Mandate im Landtag behalten. Nach Angaben von Dirk Hoffmeister haben sie vor, eine neue Partei mit dem Namen „Deine Stimme zählt“ zu gründen. Wogawa war in der BSW-Fraktion der parlamentarische Geschäftsführer. Vorher hatte schon der BSW-Abgeordnete Matthias Herzog seinen Austritt aus der Partei erklärt, aber er will weiterhin Mitglied der BSW-Fraktion bleiben.

Das BSW ist in Thüringen Teil einer Regierungskoalition von CDU und SPD. Das Bündnis hatte im Thüringer Landtag schon vorher keine Mehrheit gehabt. Es hatte bisher ein Patt gegeben, aber nun wird aus einer Patt-Regierung eine echte Minderheitsregierung, die theoretisch im Parlament von der Opposition überstimmt werden kann.

Als Grund für das Ausscheiden der drei BSW-Abgeordneten aus der Fraktion gilt nach Informationen der dpa vor allem der Kurs des Bundesvorstands der Partei. Man könne sich nicht abhängig machen in der parlamentarischen Arbeit von einem „immer verrückter agierenden Bundesvorstand„, hieß es. Der Parteiaustritt sei per Einschreiben schon gestern (01.09.) an die Bundesgeschäftsstelle und die Landesgeschäftsstelle eingegangen.

Schon seit der Regierungsbildung vor zwei Jahren gibt es einen Streit zwischen dem Thüringer Landesverband und dem Bundesverband des BSW. Innerhalb der Fraktion gelten Anke Wirsing und Sven Küntzel als Unterstützer des Kurses der Bundespartei. Wogawa, Kobelt und Hoffmeister streben an, eine parlamentarische Gruppe zu formieren. Wie sich die Abspaltung genau auf die Arbeit der sogenannten Brombeer-Koalition auswirken wird, ist nicht bekannt.

Laut dem Thüringer Abgeordnetengesetz können die drei Abgeordneten beim Landtag die Bildung einer parlamentarischen Gruppe beantragen. So heißt es im Paragrafen 58a des Abgeordnetengesetzes: „Abgeordnete, die sich zusammenschließen wollen und dabei die Fraktionsstärke nicht erreichen, können als Parlamentarische Gruppe anerkannt werden, wenn sie der gleichen Partei oder Liste angehören und keine politische Homogenität zu einer bereits im Landtag vertretenen Fraktion besteht.“ Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens fünf Abgeordnete zusammenschließen.

Eine Gruppe hat weniger Rechte als eine Fraktion, aber mehr Möglichkeiten im parlamentarischen Alltag als Einzelabgeordnete. In der Geschäftsordnung des Landtags heißt es zum Beispiel, dass parlamentarische Gruppen, anders als Fraktionen, kein Recht haben, ein Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten zu beantragen.

Quelle: ZDF, dpa

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Waldemar
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