Ein Gutachten, das von Juristen und weiteren Experten erstellt worden ist, sieht gute Erfolgschancen für einen AfD‑Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vor.

Das Gutachten kommt zu dem „eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist„, sagte Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die acht Autorinnen und Autoren, die das Gutachten erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht kann nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber nicht darüber einig, ob ein Parteiverbot gegen die AfD beantragt werden soll.

In dem Gutachten, das nach Angaben des GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Parteiausschlüsse wurden häufig vollzogen, aber nicht gegen Mitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervortraten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah und Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Experten nicht einer konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheidet die Parteiführung hier bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperationen mit Rechtsextremen ermögliche, während formal eigentlich die Distanz gewahrt bleibe. Das Politikkonzept der AfD sei auf die „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in dem Gutachten.

Die Co-Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bundestag, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, haben das Gutachten zum Anlass genommen, um die Fraktionschefs von CDU/CSU, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD‑Verbotsantrag zu bitten. In einem Brief heißt es, dass man davon überzeugt sei, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann„. Das Gutachten lege „unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind„, schrieben die beiden Grünen-Fraktionsvorsitzenden.

An ihre Bundestagskolleginnen und ‑kollegen gerichtet schrieben sie: „Auch Sie sind Zeug*innen davon, wie die AfD regelmäßig innerhalb des Deutschen Bundestags gegen die parlamentarische Demokratie vorgeht.

Quelle: T-Online, dpa

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Waldemar
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