Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung oder Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Auch Geldleistungen, wie für Fahrkarten oder Kommunikationsmittel, seien notwendig, um einem Asylbewerber ein Minimum an Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Nach der derzeit geltenden EU‑Aufnahmerichtlinie müssten die EU‑Staaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragsstellern gewährleistet.

Ein Asylbewerber aus Afghanistan hatte geklagt. Vor rund fünf Jahren hatte er in Deutschland einen Antrag gestellt. Doch dies hatte er schon in Rumänien gemacht, weswegen sein Antrag in Deutschland als unzulässig zurückgewiesen wurde. Denn nach den sogenannten Dublin-III-Regeln ist Rumänien für sein Asylverfahren zuständig.

Der Landkreis Schweinfurt, wo der Mann untergebracht war, hat ihm dann im Jahr 2022 verschiedene Leistungen gekürzt und verwies auf das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz, wonach in Fällen wie diesen Kürzungen zulässig sind. Der Afghane bekam weiterhin keine Unterkunft gestellt, Verpflegung und alles, was zur Körperpflege notwendig ist. Er bekam aber kein Geld für Kleidung, den ÖPNV oder für sein Handy.

Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem EuGH ging, wurde vor zwei Jahren noch weiter verschärft. Derweil können auch Leistungen komplett gestrichen werden, nachdem festgestellt wurde, dass ein anderer EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig ist und er ausreisen muss. Mit den Vorgaben aus Luxemburg dürfte dies nicht vereinbar sein. „Wenn ich schon nicht kürzen darf, darf ich natürlich erst recht nicht entziehen„, sagte der Sozialrechtler Constantin Hurschak der ARD.

Die bisherigen Aufnahmerichtlinien der EU, die Vorgaben zu den Leistungen machen, werden am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU durch neue Regelungen abgelöst.

Quelle: ARD

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Waldemar
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