Der Freistaat Bayern plant Änderungen am Bayerischen Rundfunkgesetz, nachdem es vor einigen Wochen Kritik an der eigentlichen Version des Gesetzes gegeben hat. Auch beim Bayerischen Rundfunk war man damit unzufrieden. Nun gibt es nochmal Änderungen von der bayerischen Staatsregierung.

So kündigte der bayerische Medienminister Florian Herrmann in dieser Woche vor dem Rundfunkrat des BR an, dass es zwar weiterhin eine „Informationsquote“ in Höhe von 60 Prozent für das BR Fernsehen geben soll. Neben der reinen Information sollen auch die Bereiche Kultur und Bildung zählen. Am ursprünglichen Entwurf war kritisiert worden, dass mit der Information ein Bereich gegenüber anderen, die auch zum Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen gehören, wesentlich höhergestellt worden wäre. Außerdem war bisher unklar, was die Regierung in Bayern überhaupt als Information versteht und was auch darunterfällt.

Massive Kritik erhielten die Politikerinnen und Politiker in Bayern auch für ihr Vorhaben, dem BR vorzuschreiben, „keine politischen oder gesellschaftlichen Gestaltungsziele verfolgen“ zu dürfen. Diese Regelung steht im direkten Zusammenhang mit dem Medienstaatsvertrag, in dem unter anderem festgehalten ist, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten „internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern“ fördern sollen.

Der Begriff „Gestaltungsziele“ soll komplett gestrichen werden. Stattdessen heißt es: „Das Gesamtprogramm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen.“ Damit wird man in München beim BR wohl besser leben können.

Die Änderungen am Bayerischen Rundfunkgesetz sind nötig gewesen, weil der Reformstaatsvertrag Ende 2025 in Kraft trat. Die seither hier geltenden Regelungen müssen nun auch jeweils in Landesrecht gegossen werden, das betrifft unter anderem die Zahl der Radiosender. In Bayern will man die Reform auch für darüber hinausgehende Änderungen nutzen. Der Rundfunkrat des BR äußerte sich nach Angaben der dpa durch einzelne Vertreter in ersten Reaktionen positiv zur Richtung der Änderungen, die Florian Hermann in Aussicht gestellt hat.

Wir reagieren natürlich auf die Dinge, die in Anhörungen von Verbänden an uns herangetragen werden„, erklärte Herrmann gegenüber dem BR in Bezug auf die zuvor geäußerte Kritik an den Plänen. Wann der Gesetzesentwurf in seiner endgültigen Fassung dann im Landtag eingebracht wird, ist derzeit nicht bekannt.

Quelle: DWDL, dpa, BR

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Waldemar
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