Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante steuer- und abgabenfreie 1.000‑Euro-Entlastungsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestoppt. Der zustimmungspflichtige Gesetzesentwurf bekam nicht die nötige Mehrheit in der Länderkammer. Die Länder kritisierten vor allem die Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann warf den Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung. „Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen„, sagte er. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel sagte, es sei mit Steuermindereinnahmen von insgesamt 2,8 Milliarden Euro zu rechnen. Der Bund habe mit der Erhöhung der Tabaksteuer nur für sich eine Gegenfinanzierung geschaffen. Auch für die Kommunen sollte es einen Ausgleich geben, sagte Dressel.
Bei den Arbeitgebern gab es auch an dieser Entlastungsprämie Kritik. Der Mittelstandsverband sprach von einer „Unverschämtheit“. Die Politik verschiebe damit die Verantwortung für Entlastungen auf die Unternehmen. Obwohl viele Betriebe wegen der angespannten Wirtschaftslage schon stark unter Druck stünden, hieß es. Die Gewerkschaften haben auch große Vorbehalte. Es handele sich bei der Prämie nur um eine Einmalzahlung, so die Kritik. Sie führe nicht zu einer dauerhaften Gehaltssteigerung für die Beschäftigten, sondern stehe möglicherweise in Konkurrenz zu einer linearen Anhebung der Bezüge.
Der Krieg im Iran führt zu steigenden Preisen und die Prämie sollte die Arbeitnehmer entlasten. Der Bundestag hatte Ende April grünes Licht gegeben. Unternehmen sollen die Prämie bis zum 30. April 2027 ihren Beschäftigten auszahlen können. Für die Firmen wäre die Zahlung dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, für die Arbeitnehmer wäre sie steuerfrei. Die Prämie ist allerdings keine Pflicht. Deswegen war auch unklar, wie viele Unternehmen sich wegen der angespannten Wirtschaftslage daran beteiligen würden.
Nun hat die Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um einen Kompromiss in dieser Sache zu suchen.
Quelle: ARD



