Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über die Reform des sogenannten „Heizungsgesetzes“ eine wichtige Einigung erzielt. Sie fanden einen Kompromiss beim Mietrecht, wie die Nachrichtenagenturen Reuters und dpa am Donnerstagmorgen unter Berufung auf die beteiligten Ministerien und die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD mitteilten. Damit scheint der Weg frei zu sein, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bald vom Kabinett beschlossen wird.

Ende Februar hatten CDU/CSU und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt. Umstritten waren vor allem noch Regelungen zum Mieterschutz angesichts von Warnungen vor erhöhten Nebenkosten.

Mieter sollen vor zu hohen Kosten geschützt werden, Heizen darf nicht zur Kostenfalle werden, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Es werde für Vermieter eine Wahlfreiheit geben, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung gehe. Bei neuen fossilen Heizungen müsse er sich dann auch an den laufenden Heizkosten beteiligen. Der Mieterschutz ist ein heikler Punkt der Novelle des sogenannten Heizungsgesetzes. Wenn in bestehenden Wohngebäuden eine Öl- und Gasheizung ausgetauscht wird, soll ab Anfang 2029 eine vierstufige „Biotreppe“ gelten, dann ist eine mit der Zeit ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben.

Bei den ersten drei Stufen sollen sich Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe teilen. Die Regelung soll auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gelten. Für unmodernisierte Gebäude soll noch eine Härtefallklausel ausgearbeitet werden.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach vom letzten Puzzlestück. Es werde im Heizungskeller keine neuen Verbote geben. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte, dass ein wichtiger Knoten gelöst worden ist. Nach Angaben der beteiligten Ministerien laufen jetzt die abschließenden Gespräche zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Ende Februar hatten CDU/CSU und SPD Eckpunkte für die Novelle vorgestellt. Das Kabinett hatte gestern (29.04.) beschlossen, den für den Juli 2026 festgelegten Start der Vorgabe auf den November zu verschieben. Das gibt der Regierung Zeit, das Gesetz zu überarbeiten. Kritiker sagen, dass durch die Novelle der Klimaschutz aufweiche.

Quelle: ZDF, Reuters, dpa

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Waldemar
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