Der Deutsche Bundestag hat mehrere Änderungen der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Das Parlament hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD einen Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beschlossen, der eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen soll.
Letzte Woche hatten sich Bund und Länder nach einem langen Streit auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser Kompromiss sieht längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft vor und Ausnahmeregeln für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum. Zudem wird der Bund mehr Geld zur Verfügung stellen.
„Die Anpassungen geben den Ländern und den Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung„, sagte Warken im Bundestag. Mit den Bundesländern sei „ein ausgewogener Kompromiss“ gefunden worden. Der Bund wird in den kommenden 10 Jahren nun bis zu 29 Milliarden Euro zur Unterstützung der Umstrukturierung zur Verfügung stellen. Hilfen bekämen aber weiterhin nur Kliniken, „die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassen„.
Die Grünen warfen der Bundesregierung vor, die ursprüngliche Reform des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) zu verwässern und ineffiziente Strukturen zu verlängern. Die Linken kritisierten, dass die Pläne wegen unzureichender Finanzierung zur Schließung notwendiger Krankenhäuser führen würden. Die AfD warf der Regierung vor, sie schaffe ein „bürokratisches Monster“ und würde das „Krankenhaussterben“ vor allem im ländlichen Raum befördern.
Der Kompromiss muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Dieser wird am 27. März darüber abstimmen.
Quelle: ARD


