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Urteil | AfD vorerst nicht gesichert rechtsextrem

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und so behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung des BfV geklagt.  

Auch die öffentliche Bekanntgabe so einer Einstufung müsse das BfV vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster angefochten werden.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln liegt zwar eine hinreichende Gewissheit vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann„.

Im letzten Jahr hatte das BfV die AfD nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.

Quelle: ZDF, dpa, AFP

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