Die Flüchtlingsbeauftragten der evangelischen und katholischen Kirche werfen der CDU einen radikalen Bruch mit ihrem humanitären Erbe im Schutz von Flüchtlingen vor. Der evangelische Bischof von Berlin, Christian Stäblein und der Hamburger Erzbischof Stefan Heße haben in einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“ geschrieben: „Wer sich am christlichen Menschenbild orientiert, darf den individuellen Zugang zum Flüchtlingsschutz in Europa nicht abschaffen.“

Die Forderung nach einer Drittstaatenregelung, die auf dem Parteitag der Partei im Grundsatzprogramm verankert werden soll, stünde „in einem bemerkenswerten Widerspruch zur Orientierung an christlichen Werten“. „Mit solch einer Forderung begibt man sich ethisch wie rechtlich auf den Holzweg“, heißt es in dem Gastbeitrag weiter. Nächste Woche wird dieser Parteitag der CDU stattfinden.

Statt richtige Lösungen anzugehen und politische Verantwortung zu übernehmen, würden falsche Erwartungen geweckt und Ressentiments geschürt. Die Bischöfe fordern Lösungen, „die im Einklang mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht stehen“. Das im CDU-Entwurf vorgestellte Konzept werfe da erhebliche Zweifel auf. „Würden Deutschland und die EU alle Schutzsuchenden abweisen, wären Grundprinzipien des internationalen Rechts und der globalen Gerechtigkeit massiv verletzt.

Im Grundsatzprogramm der CDU, das Mitte Januar veröffentlicht wurde, heißt es im Kern zur Migrationspolitik: „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.“

Erzbischof Stefan Heße ist Sonderbeauftragter der katholischen Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen. Stäblein ist Beauftragter des Rates der EKD für Flüchtlingsfragen.

Quelle: ZDF