Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, hat in seinem Antrag auf Berufung gegen die Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub bekommen. Er dürfe nicht direkt ausgeliefert werden, entschied der High Court in London. Demnach könnte dem Antrag des gebürtigen Australiers auf Berufung immer noch stattgegeben werden.

Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in 6 von 9 Punkten abgelehnt. Bei 3 weiteren Punkten hängt es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür haben die Richter jetzt eine Frist von 3 Wochen gesetzt.

Eine abschließende Entscheidung soll dann auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden. Es geht dabei um die Frage, ob Assange bei einem Verfahren in den USA auf das Recht der Meinungsfreiheit pochen kann und die gleichen Rechte wie ein US-Staatsbürger genieße, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde und dass nicht die Todesstrafe verhängt werde.

Das Urteil heute (26.03.) wurde nach einer zweitägigen Anhörung mit großer Spannung erwartet. Die Ehefrau von Assange, Stella Assange, hatte befürchtet, dass bei einer Ablehnung des Berufungsantrags er sofort in die USA ausgeliefert werde. Wegen der Enthüllungen zu den US-Militäreinsätzen im Irak und Afghanistan auf Wikileaks drohen Julian Assange bis zu 175 Jahre Haft.

Quelle: SPIEGEL