Der Chef der AfD-Thüringen, Björn Höcke, muss sich wohl vor Gericht wegen Volksverhetzung verantworten. Die Anklage wurde am Landgericht Mühlhausen zugelassen, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. Das Gericht strebt die erste Jahreshälfte an.

Bei der Anklage geht es um einen Post des Politikers auf dem Messengerdienst Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen geht. Dort schrieb er unter anderem: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Es ist schon die zweite Gerichtsverhandlung, der sich der Rechtspopulist stellen muss. Am Landgericht Halle wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zugelassen. Dafür steht noch ein Termin aus. In diesem Verfahren geht es um eine Rede von ihm in Merseburg aus dem Jahr 2021, wo er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Höcke, der früher Geschichtslehrer war, soll gewusst haben, dass es sich bei dem letzten Teil des Spruches um eine verbotene Losung handelte, so der Vorwurf.

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Höcke über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.

Quelle: ZDFheute