Die rechtsextreme Partei „Die Heimat“, die früher mal NPD heiß, wird für sechs Jahre keine staatliche Parteifinanzierung bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute (23.01.) entschieden. Die Rechtsextremen seien darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, urteilten die Richter.
Es ist auch das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Die Partei wurde nicht verboten, weil sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele nach Auffassung des Gerichts mangels Einfluss nicht mehr erreichen könnte. Danach folge eine Grundgesetzänderung, wonach einer Partei dann die staatlichen Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten sind.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung haben beim Bundesverfassungsgericht beantragt, dass „Die Heimat“ für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Auch mögliche Ersatzparteien sind in diesem Zeitraum betroffen. Der Zeitraum von sechs Jahren ist gesetzlich vorgegeben.
Mit dem Urteil entfallen steuerliche Begünstigungen der Partei, wie bei Spenden. Voraussetzung ist aber, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Anders als bei einem Parteiverbot setzt das Streichen von Staatsgeldern nicht voraus, dass die betroffene Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell erreichen kann.
Parteien bekommen Zuschüsse vom Staat, wenn sie bei Wahlen genügend Stimmen bekommen. Das war bei der rechtsextremen „Die Heimat“ nicht mehr der Fall. Dennoch profitierte sie von Steuervergünstigungen. Nach dem Urteil stellt sich die Frage, ob die AfD von der staatlichen Parteifinanzierung ausgeschlossen werden kann. Dies wird von den Gegnern der rechtsextremen Partei begründet, dass sie eine potenzielle Gefahr für die Demokratie ist.
Quelle: Tagesschau