Die GDL darf am kommenden Mittwoch (10.01.) bis Freitag (12.01.) streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt. Damit ist die Bahn gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen.

Die Deutsche Bahn will in Berufung gehen und wird nun in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen. Florian Weh, der Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitsgeberverband AGV MOVE, sagte nach der Verhandlung: „Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern.“ Weiter sagte er, dass die Hürden für den Arbeitgeber immer noch bei einem Eilverfahren liegen. Die Bahn hat vergangene Woche ein neues Angebot der GDL vorgelegt, in dem man insgesamt 11 Prozent mehr Geld anbietet, sondern auch die Kernforderung der Lokführergewerkschaft, die Reduzierung der Arbeitszeit.

Sollte die Bahn auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste dann auf Einschränkungen bei der Deutschen Bahn einstellen. Der Personenverkehr soll in der Nacht von Dienstag (09.01.) auf Mittwoch um 2 Uhr morgens beginnen und geht bis Freitag 18 Uhr. Neben der Deutschen Bahn wird auch der private Anbieter Transdev bestreikt.

Quelle: Tagesschau